AGB | triveo Telemarketing
Allgemeine Geschäftsbedingungen der comselect GmbH Geschäftsbereich Telemarketing
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Interessenten- und Kundenmanagement aus einer Hand
Unsere Mitarbeiter freuen sich auf Ihre Anfragen und Wünsche.
Angaben gemäß § 5 TMG:
triveo® ist ein Angebot/Marke der comselect® GmbH
Theodor-Heuss-Anlage 12
D‑68165 Mannheim – Germany
Telefon: +49 621 / 7 61 33–880
Email: info@triveo.de
Geschäftsleitung:
Insa Broeksmid, Thorsten Heinrich
Amtsgericht Mannheim, HRB 712578
USt.-ID: DE 259 717 328
Inhaltlich Verantwortlicher:
Thorsten Heinrich
Unsere Erfolgsgarantie im Telemarketing
Wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
comselect Gesellschaft für Relationship Management mbH
Geschäftsbereich triveo® Telemarketing
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Verträge von der comselect GmbH (im Folgenden „comselect“) mit ihren Kunden.
1. Vertragsabschluss
1.1. Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
1.2. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
1.3. Frühere Geschäftsbedingungen werden durch diese ersetzt, sofern nicht vertraglich ausdrücklich eine andere Vereinbarung mit dem Kunden getroffen worden ist.
2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
2.1. Die Art und der Umfang der von der comselect zu erbringenden Leistungen richten sich nach den Bestimmungen des im Einzelfall geschlossenen Vertrages.
2.2. Angebote der comselect sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend.
2.3. Zusätzlich erbrachte Leistungen der comselect im Auftrag des Kunden, die über den Leistun gsumfang des jeweiligen Angebotes hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies betrifft auch mögliche nachträgliche Änderungen des Auftraggebers, sogenannte Autorenkorrekturen.
2.4. Soweit der Auftraggeber gegen Vertragspflichten verstößt, ist die comselect berechtigt, bis zur (Wieder-)Erfüllung seiner Pflichten die Leistungen gegenüber dem Kunden einzustellen. Minderungs‑, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche stehen dem Auftraggeber in diesem Falle nicht zu.
2.5. Steht der comselect Verkaufs‑, Arbeits- oder Adressmaterial entgegen der Vertragsbedingungen nicht rechtzeitig und spesenfrei zur Verfügung, können durch die Verzögerung entstandene Stundensatzkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
3. Zahlungsmodalitäten
3.1. Bei Rücktritt von einem bereits vertraglich vereinbarten Projekt bis zu zwei Wochen vor Projektbeginn, wird eine Gebühr von 25 % des vereinbarten Auftragswertes geltend gemacht. Bei späteren Absagen bis zum Aktionsbeginn wird eine Gebühr von 35 % des vereinbarten Auftragswertes verrechnet. Verschiebungen des Projektbeginns sind bis zu einem Monat vor dem ursprünglich vereinbarten Termin kostenfrei. Bei Verschiebungen innerhalb eines Monats vor dem ursprünglich vereinbarten Termin wird eine Bearbeitungsgebühr von 1.000,00 € (eintausend) erhoben. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
3.2. Rechnungen werden mit Ausnahme von Endabrechnungen zum Aktionsende monatlich gestellt, soweit zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich eine anderslautende Regelung schriftlich vereinbart wurde. Sollten jedoch Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere wenn Zahlungen eingestellt werden, so ist die comselect berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen. Darüber hinaus ist die comselect in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
3.3. In die Berechnung miteinbezogen werden – je nach Vereinbarung – Nettokontakte. Ein Nettokontakt ist ein persönlicher Telefonkontakt mit dem angegebenen Gesprächspartner / Ansprechpartner. Wurde der Gesprächspartner / Ansprechpartner nach mindestens einem Anruf an jeweils 5 verschiedenen Tagen nicht erreicht, so wird dies ebenfalls als Nettokontakt gewertet und berechnet. Wird auf Stundensatz-Basis abgerechnet, so gelten jedoch die jeweiligen Stundensätze wie im Vertrag vereinbart.
3.4. Alle Zahlungen sind nach Eingang der Rechnung ohne Abzug fällig und spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung benannte Konto der comselect spesenfrei zu überweisen. Bei Überschreitung der 10 Tage kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Die durch das Überschreiten der Zahlungsfrist entstehenden Mahn‑, Anwalts- und Gerichtskosten, wie auch damit verbundene Nebenauslagen trägt allein der Auftraggeber.
3.5. Die Abrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen und die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge ist unzulässig.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen durch den Auftraggeber verbleibt die Ware im Eigentum der comselect.
5. Haftungsbeschränkung
5.1. Die comselect haftet nur dann unbeschränkt für in Verlust geratenes Verkaufs‑, Arbeits- oder Adressmaterial, sofern sie diesen Verlust selbst zu vertreten hat.
5.2. Die Richtigkeit der erstellten Druckunterlagen und Mailvorlagen im Hinblick auf Texte, Vollständigkeit, Layout und Satzstellung, sind vor Projektbeginn vom Auftraggeber zu prüfen und abzuzeichnen. Unterlässt der Auftraggeber diese Prüfung, so übernimmt die comselect keine Haftung für entstandene Schäden.
5.3. Dienstleistungen werden auf der Basis des aktuellen Wissens- und Kenntnisstandes der comselect erbracht. Eine Haftung hierfür wird nicht übernommen.
5.4. Die comselect haftet nicht für die durch die Durchführung der genannten Telemarketingaktion betroffenen Rechte Dritter. Insbesondere haftet die comselect nicht für Verstöße gegen Wettbewerbs‑, Namens‑, Marken- oder Urheberrechte Dritter.
5.5. Die Haftung für den Inhalt von Unterlagen und Vorgaben des Auftraggebers ist für die comselect ausgeschlossen.
5.6. In den Fällen der Nr. 5.4. und 5.5. kommt ein Haftungsausschluss lediglich dann nicht in Betracht, wenn der Rechtsverstoß für die comselect vorher offensichtlich war.
5.7. Die comselect haftet nur für Vorsatz und nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit, wenn diese von einem amtlich bestellten Sachverständigen festgestellt wird. Die Haftung ist bei einer Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren Entstehung die comselect bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und von comselect beauftragte Dritte.
5.8. Für fremdes Verschulden, insbesondere bei Zulieferern, Fremdprodukten und Insertionen, wie auch für höhere Gewalt ist jede Haftung ausgeschlossen.
5.9. Eine Haftung für etwaige Folgeschäden, die sich aus dem Auftrag oder seiner Abwicklung ergeben, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Geheimhaltung, Datenschutz, Mitarbeiterabwerbung
6.1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Geschäftsvorgänge und Informationen, gleich welcher Form (insbesondere schriftlich, mündlich oder in Form von elektronischen Daten), der jeweils anderen Partei sowie der mit ihr verbundenen oder in Geschäftskontakt stehenden Unternehmen geheim zu halten.
6.2. Die comselect weist darauf hin, dass die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten werden, vor dem Zugriff durch Dritte geschützt und zu keinem anderen genannten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Arbeitnehmer des Vertragspartners erfolgt nur dann, wenn diese Kenntnis von den betreffenden Informationen haben müssen, um den Zweck dieser Vereinbarungen erfüllen zu können. Die Arbeitnehmer sind jeweils in geeigneter Form an die Einhaltung der Vertraulichkeit zu binden.
6.3. Die comselect Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen dürfen frühestens 15 Monate nach Beendigung der Auftragsleistung von einem Auftraggeber als Arbeitnehmer/-in angestellt werden. Wird diese Bestimmung verletzt, ist comselect berechtigt, eine Konventionalstrafe in Höhe von € 8.500,00 zu fordern.
7. Vertragslaufzeit, Kündigung
7.1. Sollte eine Auftragserteilung ohne schriftliche Bestätigung erfolgen, so endet die Zusammenarbeit mit Projektende, sofern zwischen den Parteien keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.
7.2. Bei zeitlich begrenzten Verträgen ist eine Kündigung vor Zeitablauf nur aus wichtigem Grund möglich.
8. Salvatorische Klausel
8.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB´s unwirksam oder undurchsetzbar sein oder sollte sich in einem einzelnen Vertrag eine Lücke herausstellen, so berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine Regelung, die soweit rechtlich zulässig dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien bei der Unterzeichnung des Vertrages gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht haben. Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber, hat dieser der comselect den Schaden zu ersetzen, der durch getätigte Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Auftragsvolumen entstanden ist.
9. Sonstige Vorschriften
9.1. Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der comselect zulässig.
9.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Mannheim.
Mannheim, 01.01.2017
Unsere allgemeinen Geschäftfbedingungen für unseren Geschäftsbereich CRM & IT Consulting finden Sie hier: https://comselect.de/agb