AGB | triveo Telemarketing

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Schengber & Friends GmbH Geschäftsbereich Telemarketing

Kundenakquise |

Vertriebsunterstützung |

Leadgenerierung |

Inter­es­senten- und Kunden­ma­nage­ment aus einer Hand

tri­veo® Tele­mar­ke­ting ist ein Dienst­leis­tungs­an­gebot der Dr. Schengber & Friends GmbH
 
Die Dr. Schengber & Friends GmbH ist Ihr digi­ta­les Contact Center für indi­vi­dua­li­sierte Inbound Customer Services. Mit tri­veo füh­ren wir die nöti­gen Kompe­tenzen, die es zur Unter­stüt­zung im Outbound Vertrieb, Marke­ting und Service bei der Kunde­ge­win­nung, Kunden­bin­dung und Rück­ge­win­nung benö­tigt, ganz­heit­lich zusam­men. Wir unter­stützen Sie bei der B2B-Vermark­tung Ihrer Produkte und Dienst­leis­tungen in allen Vertriebs‑, Service- und Marketingaufgaben.
 

Was kön­nen wir für Sie tun?

Unsere Mitar­beiter freuen sich auf Ihre Anfragen und Wünsche.

Angaben gemäß § 5 TMG:

tri­veo® ist ein Angebot/Marke der Dr. Schengber & Friends GmbH
Theodor-Heuss-Anlage 12
D‑68165 Mann­heim – Germany
Telefon: +49 621 / 7 61 33–500
Email: accounting@triveo.de

Geschäfts­lei­tung:
Ingo Wostbrock, Manlio Costantini

Amtsgericht Münster, HRB 5801
USt.-ID: DE 204588141

Inhalt­lich Verant­wort­li­cher:
Ingo Wostbrock, Manlio Costantini

Manvinder Singh - Head of Business Unit triveo 2025

Unsere Erfolgs­ga­rantie im Telemarketing

Wir sind erst zufrie­den, wenn Sie es sind.

Seit 19 Jahren und in über 900 Vertriebsprojekten ent­las­ten wir den Vertrieb unse­rer Kunden in der zeit­rau­ben­den Neukundenakquise. In die­ser Zeit haben wir eine Methode ent­wi­ckelt, von der auch Sie pro­fi­tie­ren werden.

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Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen der
Dr. Schengber & Friends GmbH

Geschäfts­be­reich triveo® Telemarketing

Die nach­ste­hen­den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gel­ten für alle Geschäftsbeziehungen der Dr. Schengber & Friends GmbH (im Folgenden „DSaF GmbH“) mit ihren Kunden (gemein­sam „Parteien“).

1. Vertrags­ab­schluss

1.1. Diese AGB gel­ten aus­schließ­lich für B2B-Geschäfte, also Geschäfte, an denen Verbraucher nicht betei­ligt sind und der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juris­ti­sche Person des öffent­li­chen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die DSaF GmbH ist aus­schließ­lich im B2B-Bereich tätig.

1.2. Sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist, gel­ten diese AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gül­ti­gen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleich­ar­tige künf­tige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wie­der auf sie hin­wei­sen müssten.

1.3. Es gel­ten aus­schließ­lich diese AGB. Abweichende, ent­ge­gen­ste­hende oder ergän­zende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wer­den nur dann und inso­weit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung aus­drück­lich zuge­stimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, bei­spiels­weise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB ver­weist und wir dem nicht aus­drück­lich wider­spre­chen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzungen oder Kündigungen), sind schrift­lich abzu­ge­ben. Schriftlichkeit in Sinne die­ser AGB schließt Schrift- und Textform (z. B. Brief oder E‑Mail) ein. Gesetzliche Formvorschriften und wei­tere Nachweise ins­be­son­dere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden blei­ben unberührt.

1.5 Hinweise auf die Geltung gesetz­li­cher Vorschriften haben nur klar­stel­lende Bedeutung. Auch ohne eine der­ar­tige Klarstellung gel­ten daher die gesetz­li­chen Vorschriften, soweit sie in die­sen AGB nicht unmit­tel­bar abge­än­dert oder aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen werden.

2. Vertrags­ge­gen­stand, Leistungsumfang

2.1. Die Art und der Umfang der von der DSaF GmbH zu erbrin­gen­den Leistungen rich­ten sich nach den Bestimmungen des im Einzelfall geschlos­se­nen Vertrages.

2.2. Angebote der DSaF GmbH sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend.

2.3. Zusätzlich erbrachte Leistungen der DSaF GmbH im Auftrag des Kunden, die über den Leistungsumfang des jewei­li­gen Angebotes hin­aus­ge­hen, wer­den geson­dert in Rechnung gestellt. Dies betrifft auch mög­li­che nach­träg­li­che Änderungen des Kunden, soge­nannte Autorenkorrekturen.

2.4. Soweit der Kunde gegen Vertragspflichten ver­stößt, ins­be­son­dere fäl­lige Rechnungen von ihm nicht bezahlt wer­den, ist die DSaF GmbH berech­tigt, bis zur (Wieder-)Erfüllung der Kundenpflichten die Leistungen gegen­über dem Kunden einzustellen.

2.5. Minderungs‑, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ste­hen dem Kunden im vor­ge­nann­ten Falle nicht zu.

2.6. Steht der DSaF GmbH kun­den­sei­tig zu lie­fern­des Verkaufs‑, Arbeits- oder Adressmaterial ent­ge­gen den Vertragsbedingungen nicht recht­zei­tig und spe­sen­frei zur Verfügung, kön­nen durch die Verzögerung ent­stan­dene Stundensatzkosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

3. Zahlungs­mo­da­li­täten

3.1. Bei Rücktritt von einem bereits ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Projekt bis zu zwei Wochen vor Projektbeginn, wird dem Kunden von uns eine Gebühr von 25 % des ver­ein­bar­ten Auftragswertes berech­net. Bei spä­te­ren Absagen bis zum Aktionsbeginn wird eine Gebühr von 35 % des ver­ein­bar­ten Auftragswertes berech­net. Verschiebungen des Projektbeginns sind bis zu einen Monat vor dem ursprüng­lich ver­ein­bar­ten Termin kos­ten­frei. Bei Verschiebungen inner­halb eines Monats vor dem ursprüng­lich ver­ein­bar­ten Termin wird eine Bearbeitungsgebühr von 1.000,00 € (ein­tau­send) erho­ben. Dem Kunden bleibt es nach­ge­las­sen, der DSaF GmbH nach­zu­wei­sen, dass tat­säch­lich ein gerin­ge­rer Schaden, als die vor­ge­nann­ten Gebühren ent­stan­den ist. Das Recht zur frist­lo­sen Kündigung aus wich­ti­gem Grund bleibt von den erho­be­nen Gebühren unberührt.

3.2. Rechnungen wer­den mit Ausnahme von Endabrechnungen monat­lich gestellt, soweit zwi­schen den Parteien nicht aus­drück­lich eine anders­lau­tende Regelung schrift­lich ver­ein­bart wurde. Sollten jedoch Umstände bekannt wer­den, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stel­len, ins­be­son­dere wenn Zahlungen ein­ge­stellt wer­den, so ist die DSaF GmbH berech­tigt, die gesamte Restschuld sofort fäl­lig zu stel­len. Darüber hin­aus ist die DSaF GmbH in die­sem Falle berech­tigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

3.3. Wir rech­nen regel­mä­ßig auf Stundensatzbasis zzgl. ggfls. ein­ma­lige oder monat­lich fort­lau­fende Pauschalen ab. Die Stundensätze sowie etwa­ige einmalige/monatliche Pauschalen erge­ben sich aus dem jeweils mit dem Kunden geschlos­se­nen Vertrag. Werden Telefonieleistungen auf Stundensatzbasis erbracht, so schul­det der Kunde die Vergütung der von dem im Projekt ein­ge­setz­ten Mitarbeiter geleis­te­ten Stunden, die die­ser für das Projekt auf­wen­det, gleich ob der Mitarbeiter die Kontaktadressen erreicht, Telefonate zustande kom­men oder Leads gene­riert wer­den. Unsere Leistung wird als Dienstleistung erbracht und wir schul­den kei­nen Erfolg.

3.4. Alle Zahlungen sind nach Eingang der Rechnung ohne Abzug fäl­lig und spä­tes­tens inner­halb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung benannte Konto der DSaF GmbH spe­sen­frei zu über­wei­sen. Bei Überschreitung der 10 Tage kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Die durch das Überschreiten der Zahlungsfrist ent­ste­hen­den Mahn‑, Anwalts- und Gerichtskosten, wie auch damit ver­bun­dene Nebenauslagen trägt allein der Kunde.

3.5. Eine Aufrechnung oder eine Zurückbehaltung ist nur bezüg­lich aner­kann­ter oder titu­lier­ter Gegenforderungen möglich.

4. Haftungs­be­schrän­kung

4.1. Die DSaF GmbH haf­tet nur dann für in Verlust gera­te­nes Verkaufs‑, Arbeits- oder Adressmaterial, sofern sie die­sen Verlust selbst zu ver­tre­ten hat.

4.2. Die Richtigkeit der erstell­ten Druckunterlagen und Mailvorlagen im Hinblick auf Texte, Vollständigkeit, Layout und Satzstellung, sind vor Projektbeginn vom Kunden zu prü­fen und abzu­zeich­nen. Unterlässt der Kunde diese Prüfung, so über­nimmt die DSaF GmbH keine Haftung für ent­stan­dene Schäden.

4.3. Dienstleistungen wer­den auf der Basis des aktu­el­len Wissens- und Kenntnisstandes der DSaF GmbH erbracht. Eine Haftung hier­für wird nicht übernommen.

4.4. Die DSaF GmbH haf­tet nicht für die durch die Durchführung der genann­ten Telemarketingaktion betroffe­nen Rechte Dritter. Insbesondere haf­tet die DSaF GmbH nicht für Verstöße gegen Wettbewerbs‑, Namens‑, Marken- oder Urheberrechte Dritter.

4.5. Die Haftung für den Inhalt von Unterlagen und Vorgaben des Auftraggebers ist für die DSaF GmbH ausgeschlossen.

4.6. Die DSaF GmbH haf­tet auf Schadensersatz – gleich aus wel­chem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und gro­ber Fahrlässigkeit. Bei ein­fa­cher Fahrlässigkeit haf­ten wir, vor­be­halt­lich gesetz­li­cher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eige­nen Angelegenheiten; uner­heb­li­che Pflichtverletzung), nur 
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesent­li­chen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ord­nungs­ge­mäße Durchführung des Vertrags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regel­mä­ßig ver­traut und ver­trauen darf); in die­sem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vor­her­seh­ba­ren, typi­scher­weise ein­tre­ten­den Schadens begrenzt.

4.7. Die vor­ste­hen­den Haftungsbeschränkungen gel­ten auch gegen­über Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetz­li­chen Vorschriften zu ver­tre­ten haben. Sie gel­ten nicht bei Arglist oder, wenn eine Garantie über­nom­men wurde. Für frem­des Verschulden, ins­be­son­dere bei Zulieferern, Fremdprodukten und Insertionen, wie auch für höhere Gewalt ist jede Haftung ausgeschlossen.

4.8. Eine Haftung für etwa­ige Folgeschäden, die sich aus dem Auftrag oder sei­ner Abwicklung erge­ben, ist aus­drück­lich ausgeschlossen.

5. Geheim­hal­tung, Daten­schutz, Mitarbeiterabwerbung

5.1. Die Parteien ver­pflich­ten sich, sämt­li­che im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt­wer­den­den Geschäftsvorgänge und Informationen, gleich wel­cher Form (ins­be­son­dere schrift­lich, münd­lich oder in Form von elek­tro­ni­schen Daten), der jeweils ande­ren Partei sowie der mit ihr ver­bun­de­nen oder in Geschäftskontakt ste­hen­den Unternehmen geheim zu halten.

5.2. Die DSaF GmbH weist dar­auf hin, dass die ein­schlä­gi­gen Bestimmungen des Datenschutzes ein­ge­hal­ten wer­den, vor dem Zugriff durch Dritte geschützt und zu kei­nem ande­ren genann­ten Zweck ver­wen­det wer­den. Eine Weitergabe an Arbeitnehmer des Vertragspartners erfolgt nur dann, wenn diese Kenntnis von den betreffen­den Informationen haben müs­sen, um den Zweck die­ser Vereinbarungen erfül­len zu kön­nen. Die Arbeitnehmer sind jeweils in geeig­ne­ter Form an die Einhaltung der Vertraulichkeit zu binden.

5.3. Die DSaF GmbH Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen dür­fen frü­hes­tens 15 Monate nach Beendigung der Auftragsleistung von einem Auftraggeber als Arbeitnehmer/-in ange­stellt wer­den. Wird diese Bestimmung ver­letzt, ist DSaF GmbH berech­tigt, eine Konventionalstrafe in ange­mes­se­ner, ggf. gericht­lich über­prüf­ba­rer Höhe zu fordern.

6. Vertrags­lauf­zeit, Kündigung

6.1. Sollte eine Auftragserteilung ohne schrift­li­che Bestätigung erfol­gen, so endet die Zusammenarbeit mit Projektende, sofern zwi­schen den Parteien keine ander­wei­ti­gen Vereinbarungen getroffen wurden.

6.2. Bei zeit­lich begrenz­ten Verträgen ist eine Kündigung vor Zeitablauf nur aus wich­ti­gem Grund möglich.

7. Salva­to­ri­sche Klausel

7.1. Sollte eine Bestimmung die­ser AGB unwirk­sam oder undurch­setz­bar sein oder sollte sich in einem ein­zel­nen Vertrag eine Lücke her­aus­stel­len, so berührt diese die Wirksamkeit der übri­gen Bestimmungen nicht.

7.2. Die Parteien ver­pflich­ten sich, an Stelle der unwirk­sa­men oder undurch­setz­ba­ren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine Regelung zu ver­ein­ba­ren, die soweit recht­lich zuläs­sig dem wirt­schaft­lich am nächs­ten kommt, was die Parteien bei der Unterzeichnung des Vertrages gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hät­ten, sofern sie die­sen Punkt bedacht haben. 

8. Sons­tige Vorschriften

8.1. Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag ist nur mit vor­he­ri­ger schrift­li­cher Zustimmung der DSaF GmbH zulässig.

8.2. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwi­schen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss inter­na­tio­na­len Einheitsrechts.

8.3. Erfüllungsort und aus­schließ­li­cher Gerichtsstand ist Mannheim.

Mann­heim, 01.07.2026

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