AGB | triveo Telemarketing
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Schengber & Friends GmbH Geschäftsbereich Telemarketing
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Interessenten- und Kundenmanagement aus einer Hand
Was können wir für Sie tun?
Unsere Mitarbeiter freuen sich auf Ihre Anfragen und Wünsche.
Angaben gemäß § 5 TMG:
triveo® ist ein Angebot/Marke der Dr. Schengber & Friends GmbH
Theodor-Heuss-Anlage 12
D‑68165 Mannheim – Germany
Telefon: +49 621 / 7 61 33–500
Email: accounting@triveo.de
Geschäftsleitung:
Ingo Wostbrock, Manlio Costantini
Amtsgericht Münster, HRB 5801
USt.-ID: DE 204588141
Inhaltlich Verantwortlicher:
Ingo Wostbrock, Manlio Costantini
Unsere Erfolgsgarantie im Telemarketing
Wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind.
Seit 19 Jahren und in über 900 Vertriebsprojekten entlasten wir den Vertrieb unserer Kunden in der zeitraubenden Neukundenakquise. In dieser Zeit haben wir eine Methode entwickelt, von der auch Sie profitieren werden.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Dr. Schengber & Friends GmbH
Geschäftsbereich triveo® Telemarketing
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Dr. Schengber & Friends GmbH (im Folgenden „DSaF GmbH“) mit ihren Kunden (gemeinsam „Parteien“).
1. Vertragsabschluss
1.1. Diese AGB gelten ausschließlich für B2B-Geschäfte, also Geschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind und der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die DSaF GmbH ist ausschließlich im B2B-Bereich tätig.
1.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.3. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzungen oder Kündigungen), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z. B. Brief oder E‑Mail) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
2.1. Die Art und der Umfang der von der DSaF GmbH zu erbringenden Leistungen richten sich nach den Bestimmungen des im Einzelfall geschlossenen Vertrages.
2.2. Angebote der DSaF GmbH sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend.
2.3. Zusätzlich erbrachte Leistungen der DSaF GmbH im Auftrag des Kunden, die über den Leistungsumfang des jeweiligen Angebotes hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies betrifft auch mögliche nachträgliche Änderungen des Kunden, sogenannte Autorenkorrekturen.
2.4. Soweit der Kunde gegen Vertragspflichten verstößt, insbesondere fällige Rechnungen von ihm nicht bezahlt werden, ist die DSaF GmbH berechtigt, bis zur (Wieder-)Erfüllung der Kundenpflichten die Leistungen gegenüber dem Kunden einzustellen.
2.5. Minderungs‑, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden im vorgenannten Falle nicht zu.
2.6. Steht der DSaF GmbH kundenseitig zu lieferndes Verkaufs‑, Arbeits- oder Adressmaterial entgegen den Vertragsbedingungen nicht rechtzeitig und spesenfrei zur Verfügung, können durch die Verzögerung entstandene Stundensatzkosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
3. Zahlungsmodalitäten
3.1. Bei Rücktritt von einem bereits vertraglich vereinbarten Projekt bis zu zwei Wochen vor Projektbeginn, wird dem Kunden von uns eine Gebühr von 25 % des vereinbarten Auftragswertes berechnet. Bei späteren Absagen bis zum Aktionsbeginn wird eine Gebühr von 35 % des vereinbarten Auftragswertes berechnet. Verschiebungen des Projektbeginns sind bis zu einen Monat vor dem ursprünglich vereinbarten Termin kostenfrei. Bei Verschiebungen innerhalb eines Monats vor dem ursprünglich vereinbarten Termin wird eine Bearbeitungsgebühr von 1.000,00 € (eintausend) erhoben. Dem Kunden bleibt es nachgelassen, der DSaF GmbH nachzuweisen, dass tatsächlich ein geringerer Schaden, als die vorgenannten Gebühren entstanden ist. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den erhobenen Gebühren unberührt.
3.2. Rechnungen werden mit Ausnahme von Endabrechnungen monatlich gestellt, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich eine anderslautende Regelung schriftlich vereinbart wurde. Sollten jedoch Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn Zahlungen eingestellt werden, so ist die DSaF GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen. Darüber hinaus ist die DSaF GmbH in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
3.3. Wir rechnen regelmäßig auf Stundensatzbasis zzgl. ggfls. einmalige oder monatlich fortlaufende Pauschalen ab. Die Stundensätze sowie etwaige einmalige/monatliche Pauschalen ergeben sich aus dem jeweils mit dem Kunden geschlossenen Vertrag. Werden Telefonieleistungen auf Stundensatzbasis erbracht, so schuldet der Kunde die Vergütung der von dem im Projekt eingesetzten Mitarbeiter geleisteten Stunden, die dieser für das Projekt aufwendet, gleich ob der Mitarbeiter die Kontaktadressen erreicht, Telefonate zustande kommen oder Leads generiert werden. Unsere Leistung wird als Dienstleistung erbracht und wir schulden keinen Erfolg.
3.4. Alle Zahlungen sind nach Eingang der Rechnung ohne Abzug fällig und spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung benannte Konto der DSaF GmbH spesenfrei zu überweisen. Bei Überschreitung der 10 Tage kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Die durch das Überschreiten der Zahlungsfrist entstehenden Mahn‑, Anwalts- und Gerichtskosten, wie auch damit verbundene Nebenauslagen trägt allein der Kunde.
3.5. Eine Aufrechnung oder eine Zurückbehaltung ist nur bezüglich anerkannter oder titulierter Gegenforderungen möglich.
4. Haftungsbeschränkung
4.1. Die DSaF GmbH haftet nur dann für in Verlust geratenes Verkaufs‑, Arbeits- oder Adressmaterial, sofern sie diesen Verlust selbst zu vertreten hat.
4.2. Die Richtigkeit der erstellten Druckunterlagen und Mailvorlagen im Hinblick auf Texte, Vollständigkeit, Layout und Satzstellung, sind vor Projektbeginn vom Kunden zu prüfen und abzuzeichnen. Unterlässt der Kunde diese Prüfung, so übernimmt die DSaF GmbH keine Haftung für entstandene Schäden.
4.3. Dienstleistungen werden auf der Basis des aktuellen Wissens- und Kenntnisstandes der DSaF GmbH erbracht. Eine Haftung hierfür wird nicht übernommen.
4.4. Die DSaF GmbH haftet nicht für die durch die Durchführung der genannten Telemarketingaktion betroffenen Rechte Dritter. Insbesondere haftet die DSaF GmbH nicht für Verstöße gegen Wettbewerbs‑, Namens‑, Marken- oder Urheberrechte Dritter.
4.5. Die Haftung für den Inhalt von Unterlagen und Vorgaben des Auftraggebers ist für die DSaF GmbH ausgeschlossen.
4.6. Die DSaF GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
4.7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht bei Arglist oder, wenn eine Garantie übernommen wurde. Für fremdes Verschulden, insbesondere bei Zulieferern, Fremdprodukten und Insertionen, wie auch für höhere Gewalt ist jede Haftung ausgeschlossen.
4.8. Eine Haftung für etwaige Folgeschäden, die sich aus dem Auftrag oder seiner Abwicklung ergeben, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Geheimhaltung, Datenschutz, Mitarbeiterabwerbung
5.1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Geschäftsvorgänge und Informationen, gleich welcher Form (insbesondere schriftlich, mündlich oder in Form von elektronischen Daten), der jeweils anderen Partei sowie der mit ihr verbundenen oder in Geschäftskontakt stehenden Unternehmen geheim zu halten.
5.2. Die DSaF GmbH weist darauf hin, dass die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten werden, vor dem Zugriff durch Dritte geschützt und zu keinem anderen genannten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Arbeitnehmer des Vertragspartners erfolgt nur dann, wenn diese Kenntnis von den betreffenden Informationen haben müssen, um den Zweck dieser Vereinbarungen erfüllen zu können. Die Arbeitnehmer sind jeweils in geeigneter Form an die Einhaltung der Vertraulichkeit zu binden.
5.3. Die DSaF GmbH Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen dürfen frühestens 15 Monate nach Beendigung der Auftragsleistung von einem Auftraggeber als Arbeitnehmer/-in angestellt werden. Wird diese Bestimmung verletzt, ist DSaF GmbH berechtigt, eine Konventionalstrafe in angemessener, ggf. gerichtlich überprüfbarer Höhe zu fordern.
6. Vertragslaufzeit, Kündigung
6.1. Sollte eine Auftragserteilung ohne schriftliche Bestätigung erfolgen, so endet die Zusammenarbeit mit Projektende, sofern zwischen den Parteien keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.
6.2. Bei zeitlich begrenzten Verträgen ist eine Kündigung vor Zeitablauf nur aus wichtigem Grund möglich.
7. Salvatorische Klausel
7.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder sollte sich in einem einzelnen Vertrag eine Lücke herausstellen, so berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
7.2. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine Regelung zu vereinbaren, die soweit rechtlich zulässig dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien bei der Unterzeichnung des Vertrages gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht haben.
8. Sonstige Vorschriften
8.1. Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der DSaF GmbH zulässig.
8.2. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
8.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Mannheim.
Mannheim, 01.07.2026
