Kaltakquise und die DSGVO: Erlaubt oder verboten?

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Kaltakquise und die DSGVO: Erlaubt oder verboten?

Kaltakquise DSGVO

Ist Kaltakquise ver­bo­ten oder erlaubt? Welchen Einfluss haben die DSGVO und das UWG auf diese Frage? Und ist die Rechtslage bei Cold Calls im Privatkundenumfeld eine andere als bei Business to Business Kontakten?

Unterschied zwischen DSGVO und UWG

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine in der Europäischen Union gül­tige und seit Mai 2018 ver­bind­li­che Verordnung zur Wahrung der Rechte und des Schutzes natür­li­cher Personen und ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten.

Das Gesetz gegen den unlau­te­ren Wettbewerb (UWG) bil­det in Deutschland das Fundament zur Bekämpfung und Unterbindung des unlau­te­ren Wettbewerbs. Ob und unter wel­chen Voraussetzungen Cold Calls und tele­fo­ni­sche Kaltakquise ver­bo­ten oder erlaubt sind regelt dort der Paragraph 7 “Unzumutbare Belästigungen”.

Zusammengefasst:

  • Die DSGVO regelt den Datenschutz. 
  • Das UWG unter­bin­det den unlau­te­ren Wettbewerb.

Was ändert sich bei der Kaltakquise unter DSGVO?

Der tele­fo­ni­sche Kaltkontakt als sol­ches ist nicht mit­tel­bar von der DSGVO betrof­fen. Denn ob dies ver­bo­ten oder erlaubt ist, regelt in Deutschland das UWG. Der Umgang mit den in der Akquise gesam­mel­ten Daten ändert sich aller­dings. Das alte Bundesdatenschutz-Gesetz (BDSG) war in Deutschland schon sehr gut auf­ge­stellt, die DSGVO geht aller­dings beim Recht auf Selbstbestimmtheit über die eige­nen Daten einen guten Schritt voran. Das neue BDSG ergänzt die DSGVO noch in eini­gen Punkten und regelt zum Beispiel die kon­krete Strafbarkeit bei Verstößen über reine Bußgelder hinaus.

Kalt kontaktieren: verboten oder erlaubt?

 

Sind Cold Calls nun ver­bo­ten oder erlaubt? In ers­ter Linie muss man unter­schei­den, ob man Privatkunden, also B2C (Business to Consumer), kalt akqui­riert oder ob die Akquise im Geschäftskundenumfeld, also B2B (Business to Business), durch­ge­führt wird.

 

B2C-Kaltakquise am Telefon ist per Gesetz erst­mal ver­bo­ten. Es sei denn, die Person hat im Vorfeld aus­drück­lich eine Einwilligung erteilt. Das Gleiche gilt für den Kaltkontakt per Email oder ande­ren elek­tro­ni­schen Kontaktmöglichkeiten wie WhatsApp oder SMS.

Die B2B Kaltakquise (Business-to-Business) unter­liegt laut dem Gesetz gegen den unlau­te­ren Wettbewerb (UWG) ande­ren Regularien und Voraussetzungen als im Endkunden-Markt. Es gilt zwar auch hier, dass sie ver­bo­ten ist, aller­dings ist es unter Geschäftskunden aus­rei­chend, wenn zumin­dest mut­maß­lich eine Einwilligung erteilt wird, um tele­fo­nisch kalt zu akqui­rie­ren. Das ist dann der Fall, wenn das zu bewer­bende Produkt oder die ent­spre­chende Dienstleistung für das kalt­kon­tak­tierte Unternehmen ebenso mut­maß­lich von Interesse ist (wie die tele­fo­ni­sche Kontaktaufnahme) und der Angerufene mut­maß­lich zum aktu­el­len Zeitpunkt gerade auch mit einer tele­fo­ni­schen Kontaktaufnahme ein­ver­stan­den ist. 

Telefonische Terminvereinbarung unter DSGVO und UWG

Als Beispiel für rechts­si­chere Kaltakquise im B2B-Umfeld neh­men wir eines der Telemarketing-Projekte von tri­veo Telemarketing.

Wir arbei­ten bereits seit Jahren erfolg­reich mit dem nie­der­län­di­schen Unternehmen CSi Palletising zusam­men. Einer der füh­ren­den Hersteller von Palettier-Systemen. Wie Sie auch bei unse­rem aus­führ­li­chen Erfahrungsbericht nach­le­sen kön­nen, ist es unser Auftrag in Deutschland neue Kunden per Cold Call zu akqui­rie­ren. Dabei haben viele der Unternehmen bis­her noch kei­nen oder nur flüch­ti­gen Kontakt zu CSi. Es han­delt sich dabei also um eine soge­nannte kalte Kontaktaufnahme zur Außendienstterminierung vor Ort beim poten­zi­el­len Kunden. Dabei rufen wir natür­lich keine Softwarehäuser oder Apotheken an, son­dern Unternehmen die der Zielgruppe von CSi ent­spre­chen, da sie Waren in Form und Menge pro­du­zie­ren, die ver­mu­ten las­sen, dass eine auto­ma­ti­sche Palettierung sinn­voll sein könnte. Damit haben CSi und tri­veo Telemarketing die Voraussetzung erfüllt, tele­fo­ni­sche Kaltakquise UWG-Konform durchzuführen.

Email-Marketing ohne vor­he­rige Zustimmung ist eben­falls ver­bo­ten. Daher erfra­gen wir wäh­rend der der tele­fo­ni­schen Akquise, ob wir wei­ter­füh­rende Informationen per Mail zusen­den dür­fen oder ob die Ansprechpartner zukünf­tig per Newsletter über rele­vante Ereignisse aus der Branche infor­miert wer­den möch­ten und vali­die­ren ein “Ja” auch zusätz­lich mit einem Bestätigungslink zur Anmeldung. Damit befin­den wir uns auch bei dem Email Marketing auf der siche­ren Seite.

Ist Kaltakquise aufgrund der DSGVO nun verboten?

 

Ein rie­sen Unsicherheitsfaktor ob Kaltakquise ver­bo­ten oder unter gewis­sen Voraussetzungen erlaubt ist, ist die 2018 in Kraft getre­tene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

 

Ob Kaltakquise erlaubt ist oder nicht, regelt auch nach Inkrafttreten der DSGVO aus­schließ­lich das Gesetz gegen den unlau­te­ren Wettbewerb (UWG). Eine geset­zes­kon­forme kalte Akquisition im B2B-Markt ist auch mit der DSGVO noch in Ordnung. Der Schutz der Daten selbst genießt mit der DSGVO nun aber eine noch höhere Priorität. In Deutschland war der Datenschutzstandard aller­dings schon vor der DSGVO enorm hoch, sodass wir bei tri­veo Telemarketing im Allgemeinen nur klei­nere Anpassungen vor­neh­men mussten.

Was wir bei der Kaltakquise unter DSGVO beachten

  • Adress- und Kontaktdaten, die uns von unse­ren Kunden zur Verfügung gestellt wer­den, wer­den von ihnen auch direkt in die Customer Relations Management Instanz von salesforce.com über­tra­gen. Dadurch wer­den keine Daten die­ser Art mehr per Mail oder andere Wege versendet.
  • Wir ver­wer­ten aus­schließ­lich Daten von Unternehmen und Ansprechpersonen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit ste­hen. Informationen über Urlaube, Krankheit, Mutterschutz und ver­gleich­bare pri­vate Dinge wer­den nicht vermerkt.
  • Unsere Sales Profis sper­ren den PC beim Verlassen des Arbeitsplatzes, um Zugriff drit­ter auf die Daten zu vermeiden.
  • Die PCs erlau­ben kein Einstecken von exter­nen Speichermedien.
  • Unsere Büros sind nur für Mitarbeiter von tri­veo Telemarketing zugäng­lich. Besucher und Kunden erhal­ten nur nach Anmeldung zutritt.
  • Wir schu­len unsere Mitarbeiter und sen­si­bi­li­sie­ren sie für die Einhaltung unse­rer Richtlinien und der DSGVO bzw. des BDSG.


6 Fakten zur DSGVO

Daten, die über die Akquise gewon­nen wer­den, müs­sen DSGVO-konform abge­legt und ver­ar­bei­tet wer­den. Nachfolgend ein paar Fakten zur DSGVO, die in die­sem Zusammenhang rele­vant sind.

  1. Alle Unternehmen, die in der EU per­so­nen­be­zo­gene Daten ver­ar­bei­ten unter­lie­gen der Datenschutz-Grundverordnung. Diese regelt die Art der Erhebung, Speicherung und wei­tere Verwendung sowie Übertragung an Dritte.
  2. Die Daten kön­nen auch, unter gewis­sen Voraussetzungen, außer­halb der EU gespei­chert werden.
  3. Das Sammeln von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist ver­bo­ten, kann aber durch Gesetze wie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telemediengesetz (TMG) oder eben der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) erlaubt wer­den. Selbstverständlich kön­nen auch natür­li­che Personen ihre Erlaubnis erteilen.
  4. Personenbezogene Daten sind z. B.: Name, Adresse, E‑Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtstag, Kontodaten, Kfz-Kennzeichen oder Standortdaten.
  5. Es dür­fen grund­sätz­lich nur die Daten gesam­melt wer­den, die man zwin­gend zur Vertrags- oder Dienstleistungserfüllung benö­tigt und auch nur dafür dür­fen die Daten genutzt werden.
  6. Personen deren Daten erho­ben und gespei­chert wur­den, kön­nen die Löschung der Daten oder einen voll­stän­di­gen Auszug der gespei­cher­ten Daten verlangen.

DSGVO und salesforce.com CRM

Das CRM von salesforce.com ist Nummer 1 bei den cloud­ba­sier­ten Softwarelösungen die­ser Art. Wir nut­zen diese Vertriebsdatenbank für unsere Telemarketing-Projekte. Unsere Kunden legen dort ihre Adressdaten ab, die wir im Rahmen einer Telemarketing-Kampagne ange­hen und bear­bei­ten sol­len. Salesforce selbst sorgt im Rahmen des tech­nisch mach­ba­ren für best­mög­li­che Datensicherheit und kann etli­che rele­vante Zertifizierungen vor­wei­sen. Unter ande­rem die Zertifizierung nach ISO 27001 für die stän­dige Weiterentwicklung und Verbesserung bei dem zugrun­de­lie­gen­den Informationssicherheits-Managementsystems der jewei­li­gen Softwarelösung.

Die Daten sind dem­nach sicher und die Speicherung und Handhabe ent­spre­chen allen Anforderungen die die DSGVO und das neue BDSG an uns und salesforce.com stellen.

Kaltakquise DSGVO-konform umsetzen

Triveo, Ihre Telemarketing Agentur für Kaltakquise B2B hat schon hun­derte Akquise-Projekte in diver­sen Branchen und für unter­schied­lichste Kunden erfolg­reich umge­setzt. Legen Sie die­ses sen­si­ble Thema ver­trau­ens­voll in die Hände von Akquise-Profis. Rufen Sie uns an oder schrei­ben Sie uns eine Mail. Wir bera­ten Sie gerne und zei­gen Ihnen auf wie auch Sie mit Hilfe einer erfah­re­nen Telemarketing und Kaltakquise Agentur im schwie­ri­gen B2B-Umfeld mit pro­fes­sio­nel­ler Akquise mehr Kunden errei­chen und damit auch mehr Umsatz gene­rie­ren können.

Mit dem von uns genutz­ten CRM von salesforce.com und unse­ren auch auf Datenschutz geschul­ten Sales Experten, kön­nen wir garan­tie­ren, dass die von tri­veo Telemarketing durch­ge­führte tele­fo­ni­sche Kaltakquise den DSGVO-Anforderungen entspricht.

Die Themen DSGVO, UWG und tele­fo­ni­sche Kaltakquise unter­lie­gen zu Recht einem beson­de­ren Interesse. Wir neh­men uns selbst­ver­ständ­lich die Zeit, um Ihnen kon­krete Möglichkeiten in Ihrem Business auf­zu­zei­gen und gehen gerne auf Ihre Fragen bezüg­lich des Datenschutzes und sons­tige Fragen ein. Kontaktieren Sie uns per Telefon, Email oder Chat und las­sen Sie sich überzeugen.

*Dieser Artikel soll nicht als Rechtsberatung ver­stan­den wer­den. Wir über­neh­men keine Verantwortung auf tat­säch­li­che Vollständigkeit. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Seit 16 Jahren den­ken wir Telemarketing im B2B-Umfeld immer wie­der neu.
Wir schlie­ßen nicht nur ab, wir schaf­fen Mehrwerte weit über die reine Terminierung hinaus.

 

Autor: Gastautor

Veröffentlichung: Mai 2021
Lesedauer: 2 Minuten

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Andreas Meeß — Head of Sales
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