Kaltakquise und die DSGVO: Erlaubt oder verboten?
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Ist Kaltakquise verboten oder erlaubt? Welchen Einfluss haben die DSGVO und das UWG auf diese Frage? Und ist die Rechtslage bei Cold Calls im Privatkundenumfeld eine andere als bei Business to Business Kontakten?
Unterschied zwischen DSGVO und UWG
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine in der Europäischen Union gültige und seit Mai 2018 verbindliche Verordnung zur Wahrung der Rechte und des Schutzes natürlicher Personen und ihrer personenbezogenen Daten.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bildet in Deutschland das Fundament zur Bekämpfung und Unterbindung des unlauteren Wettbewerbs. Ob und unter welchen Voraussetzungen Cold Calls und telefonische Kaltakquise verboten oder erlaubt sind regelt dort der Paragraph 7 “Unzumutbare Belästigungen”.
Zusammengefasst:
- Die DSGVO regelt den Datenschutz.
- Das UWG unterbindet den unlauteren Wettbewerb.
Was ändert sich bei der Kaltakquise unter DSGVO?
Der telefonische Kaltkontakt als solches ist nicht mittelbar von der DSGVO betroffen. Denn ob dies verboten oder erlaubt ist, regelt in Deutschland das UWG. Der Umgang mit den in der Akquise gesammelten Daten ändert sich allerdings. Das alte Bundesdatenschutz-Gesetz (BDSG) war in Deutschland schon sehr gut aufgestellt, die DSGVO geht allerdings beim Recht auf Selbstbestimmtheit über die eigenen Daten einen guten Schritt voran. Das neue BDSG ergänzt die DSGVO noch in einigen Punkten und regelt zum Beispiel die konkrete Strafbarkeit bei Verstößen über reine Bußgelder hinaus.
Kalt kontaktieren: verboten oder erlaubt?
Sind Cold Calls nun verboten oder erlaubt? In erster Linie muss man unterscheiden, ob man Privatkunden, also B2C (Business to Consumer), kalt akquiriert oder ob die Akquise im Geschäftskundenumfeld, also B2B (Business to Business), durchgeführt wird.
B2C-Kaltakquise am Telefon ist per Gesetz erstmal verboten. Es sei denn, die Person hat im Vorfeld ausdrücklich eine Einwilligung erteilt. Das Gleiche gilt für den Kaltkontakt per Email oder anderen elektronischen Kontaktmöglichkeiten wie WhatsApp oder SMS.
Die B2B Kaltakquise (Business-to-Business) unterliegt laut dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) anderen Regularien und Voraussetzungen als im Endkunden-Markt. Es gilt zwar auch hier, dass sie verboten ist, allerdings ist es unter Geschäftskunden ausreichend, wenn zumindest mutmaßlich eine Einwilligung erteilt wird, um telefonisch kalt zu akquirieren. Das ist dann der Fall, wenn das zu bewerbende Produkt oder die entsprechende Dienstleistung für das kaltkontaktierte Unternehmen ebenso mutmaßlich von Interesse ist (wie die telefonische Kontaktaufnahme) und der Angerufene mutmaßlich zum aktuellen Zeitpunkt gerade auch mit einer telefonischen Kontaktaufnahme einverstanden ist.
Telefonische Terminvereinbarung unter DSGVO und UWG
Als Beispiel für rechtssichere Kaltakquise im B2B-Umfeld nehmen wir eines der Telemarketing-Projekte von triveo Telemarketing.
Wir arbeiten bereits seit Jahren erfolgreich mit dem niederländischen Unternehmen CSi Palletising zusammen. Einer der führenden Hersteller von Palettier-Systemen. Wie Sie auch bei unserem ausführlichen Erfahrungsbericht nachlesen können, ist es unser Auftrag in Deutschland neue Kunden per Cold Call zu akquirieren. Dabei haben viele der Unternehmen bisher noch keinen oder nur flüchtigen Kontakt zu CSi. Es handelt sich dabei also um eine sogenannte kalte Kontaktaufnahme zur Außendienstterminierung vor Ort beim potenziellen Kunden. Dabei rufen wir natürlich keine Softwarehäuser oder Apotheken an, sondern Unternehmen die der Zielgruppe von CSi entsprechen, da sie Waren in Form und Menge produzieren, die vermuten lassen, dass eine automatische Palettierung sinnvoll sein könnte. Damit haben CSi und triveo Telemarketing die Voraussetzung erfüllt, telefonische Kaltakquise UWG-Konform durchzuführen.
Email-Marketing ohne vorherige Zustimmung ist ebenfalls verboten. Daher erfragen wir während der der telefonischen Akquise, ob wir weiterführende Informationen per Mail zusenden dürfen oder ob die Ansprechpartner zukünftig per Newsletter über relevante Ereignisse aus der Branche informiert werden möchten und validieren ein “Ja” auch zusätzlich mit einem Bestätigungslink zur Anmeldung. Damit befinden wir uns auch bei dem Email Marketing auf der sicheren Seite.
Ist Kaltakquise aufgrund der DSGVO nun verboten?
Ein riesen Unsicherheitsfaktor ob Kaltakquise verboten oder unter gewissen Voraussetzungen erlaubt ist, ist die 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Ob Kaltakquise erlaubt ist oder nicht, regelt auch nach Inkrafttreten der DSGVO ausschließlich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Eine gesetzeskonforme kalte Akquisition im B2B-Markt ist auch mit der DSGVO noch in Ordnung. Der Schutz der Daten selbst genießt mit der DSGVO nun aber eine noch höhere Priorität. In Deutschland war der Datenschutzstandard allerdings schon vor der DSGVO enorm hoch, sodass wir bei triveo Telemarketing im Allgemeinen nur kleinere Anpassungen vornehmen mussten.
Was wir bei der Kaltakquise unter DSGVO beachten
- Adress- und Kontaktdaten, die uns von unseren Kunden zur Verfügung gestellt werden, werden von ihnen auch direkt in die Customer Relations Management Instanz von salesforce.com übertragen. Dadurch werden keine Daten dieser Art mehr per Mail oder andere Wege versendet.
- Wir verwerten ausschließlich Daten von Unternehmen und Ansprechpersonen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen. Informationen über Urlaube, Krankheit, Mutterschutz und vergleichbare private Dinge werden nicht vermerkt.
- Unsere Sales Profis sperren den PC beim Verlassen des Arbeitsplatzes, um Zugriff dritter auf die Daten zu vermeiden.
- Die PCs erlauben kein Einstecken von externen Speichermedien.
- Unsere Büros sind nur für Mitarbeiter von triveo Telemarketing zugänglich. Besucher und Kunden erhalten nur nach Anmeldung zutritt.
- Wir schulen unsere Mitarbeiter und sensibilisieren sie für die Einhaltung unserer Richtlinien und der DSGVO bzw. des BDSG.
6 Fakten zur DSGVO
Daten, die über die Akquise gewonnen werden, müssen DSGVO-konform abgelegt und verarbeitet werden. Nachfolgend ein paar Fakten zur DSGVO, die in diesem Zusammenhang relevant sind.
- Alle Unternehmen, die in der EU personenbezogene Daten verarbeiten unterliegen der Datenschutz-Grundverordnung. Diese regelt die Art der Erhebung, Speicherung und weitere Verwendung sowie Übertragung an Dritte.
- Die Daten können auch, unter gewissen Voraussetzungen, außerhalb der EU gespeichert werden.
- Das Sammeln von personenbezogenen Daten ist verboten, kann aber durch Gesetze wie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telemediengesetz (TMG) oder eben der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) erlaubt werden. Selbstverständlich können auch natürliche Personen ihre Erlaubnis erteilen.
- Personenbezogene Daten sind z. B.: Name, Adresse, E‑Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtstag, Kontodaten, Kfz-Kennzeichen oder Standortdaten.
- Es dürfen grundsätzlich nur die Daten gesammelt werden, die man zwingend zur Vertrags- oder Dienstleistungserfüllung benötigt und auch nur dafür dürfen die Daten genutzt werden.
- Personen deren Daten erhoben und gespeichert wurden, können die Löschung der Daten oder einen vollständigen Auszug der gespeicherten Daten verlangen.
DSGVO und salesforce.com CRM
Das CRM von salesforce.com ist Nummer 1 bei den cloudbasierten Softwarelösungen dieser Art. Wir nutzen diese Vertriebsdatenbank für unsere Telemarketing-Projekte. Unsere Kunden legen dort ihre Adressdaten ab, die wir im Rahmen einer Telemarketing-Kampagne angehen und bearbeiten sollen. Salesforce selbst sorgt im Rahmen des technisch machbaren für bestmögliche Datensicherheit und kann etliche relevante Zertifizierungen vorweisen. Unter anderem die Zertifizierung nach ISO 27001 für die ständige Weiterentwicklung und Verbesserung bei dem zugrundeliegenden Informationssicherheits-Managementsystems der jeweiligen Softwarelösung.
Die Daten sind demnach sicher und die Speicherung und Handhabe entsprechen allen Anforderungen die die DSGVO und das neue BDSG an uns und salesforce.com stellen.
Kaltakquise DSGVO-konform umsetzen
Triveo, Ihre Telemarketing Agentur für Kaltakquise B2B hat schon hunderte Akquise-Projekte in diversen Branchen und für unterschiedlichste Kunden erfolgreich umgesetzt. Legen Sie dieses sensible Thema vertrauensvoll in die Hände von Akquise-Profis. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen auf wie auch Sie mit Hilfe einer erfahrenen Telemarketing und Kaltakquise Agentur im schwierigen B2B-Umfeld mit professioneller Akquise mehr Kunden erreichen und damit auch mehr Umsatz generieren können.
Mit dem von uns genutzten CRM von salesforce.com und unseren auch auf Datenschutz geschulten Sales Experten, können wir garantieren, dass die von triveo Telemarketing durchgeführte telefonische Kaltakquise den DSGVO-Anforderungen entspricht.
Die Themen DSGVO, UWG und telefonische Kaltakquise unterliegen zu Recht einem besonderen Interesse. Wir nehmen uns selbstverständlich die Zeit, um Ihnen konkrete Möglichkeiten in Ihrem Business aufzuzeigen und gehen gerne auf Ihre Fragen bezüglich des Datenschutzes und sonstige Fragen ein. Kontaktieren Sie uns per Telefon, Email oder Chat und lassen Sie sich überzeugen.
*Dieser Artikel soll nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Wir übernehmen keine Verantwortung auf tatsächliche Vollständigkeit. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
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